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Windenergieerlass Niedersachsen 2016

25.05.2016 Stadthagen. Windenergie: Fortbildung für Profis 

 

Die Nutzung von Windenergie ist von entscheidender Bedeutung zur Erreichung des Klimaziels unseres Landkreises. Ein heißes Eisen, denn es gilt, konkurrierende Interessen in Einklang zum Ziel zu bringen und Rechtssicherheit zu erlangen. Der Windenergieerlass Niedersachsen 2016 bietet seit dessen Inkrafttreten den aktuellen Rahmen für Verwaltung, Politik, BürgerInnen und Wirtschaft.

 

Dr. Christian Schmidt-Eriksen, Referatsleiter des Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Energie und Klimaschutz erwies sich als besonders kompetenter Referent, nicht zu letzt weil er maßgeblich am Niedersächsischen Windenergieerlasses mitwirkte. Um sein Wissen ging es in Bezug auf unseren Landkreis. Das Kompetenzteam Windenergie der BürgerEnergieWende Schaumburg e.V. lud Akteure aus Wirtschaft und der Kommunalverwaltung ins Kreishaus ein. Die Kreisrätin Katharina Augath richtete im Namen des Landrats Farr verbindliche Grußworte an die Teilnehmer der Veranstaltung, die von Manfred Görg, als Vorsitzender der BürgerEnergieWende, moderiert wurde.

 

Dr. Schmidt-Eriksen wies bereits einleitend auf die Dringlichkeit der Erschließung der Erneuerbaren Energie hin. Sie erweisen sich als Schlüssel dieser großen gesellschaftlichen Herausforderung, das Klimaziel zu erreichen. Den wachsenden Bedarf an elektrischer Energie aus Wind zu erzeugen ist vernünftig. Denn Windenergieanlagen gelten als besonders ressourcenschonend und wirtschaftlich. Es gilt, dieses Ziel solidarisch zu erreichen und zugleich unnötige Härten zu vermeiden. Im fachlichen Vordergrund wurde die Bedeutung für die Regional- und Bauleitplanung betrachtet, aber auch konkret auf die Genehmigungspraxis Bezug genommen.

 

Niedersachsen gilt zwar mit rund 5.700 Windräder (Ende 2015) als das führende Windenergieland in Deutschland. In puncto Zubau haben wir aber die Führung an andere Bundesländer abgegeben.

Überraschend war die Erkenntnis, dass das gesteckte Landesentwicklungsziel für 2050 mit nur 4.000 Anlagen erreicht wird. Dies sind nicht nur 1.700 weniger, sie werden sich zudem großflächig im Land verteilen. Tendenziell rückt der Südosten unseres Bundeslandes stärker in den Fokus der Planer.

 

Nach einer Raumanalyse des Landes bietet unser Landkreis bislang unerschlossenes Ausbaupotenzial. Gestützt wird sie durch eine Studie des Landesinstituts DEWI. In unserem Landkreis wird bewusst auf einen Regional-Raumordnungsplan für Windenergie verzichtet. 

 

Wollen die Kommunen den Bau von Windrädern steuern, so muss der Windenergienutzung „substanziell“ Raum geschaffen werden. Im Fachjargon sind „Vorrangflächen“ für diesen Zweck in angemessener Größe auszuweisen. Dies führt zu einer Konzentration der Anlagen und schließt den Bau von Windrädern außerhalb dieser Flächen aus (Ausschlusswirkung). Das Ergebnis wäre ein Flächennutzungsplan/Wind mit Ausschlusswirkung. Das Flächenpotenzial ermittelt sich unter Berücksichtigung so genannter harter Tabu-Kriterien. Hierzu gehören Verkehrswege, Siedlungsbereiche, aber auch Wald und FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitatflächen). 

 

Der Referent warnt, dass ein rechtlich angreifbarer Flächennutzungsplan leicht seine Ausschlusswirkung verlieren und große Schäden verursachen kann.

 

Die Zielvorgabe „1,4%“ des Landes bieten einen wertvollen Richtwert, sollten aber möglichst übertroffen werden, will man rechtlichen Eventualitäten vorbeugen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich nicht nur der Anlagenturm im Vorranggebiet befinden muss, sondern der gesamte Rotordurchmesser, der knapp 150m betragen kann. Keine leichte Aufgabe, aber lösbar.

 

Als Landesbehörde steht das Ministerium bevorzugt den Landkreisen beratend zur Verfügung. Kommunen gegenüber muss man sich auf die Überwachung der Einhaltung von Zielvorgaben beschränken. Für Manfred Görg Grund zur Intervention. Er wünscht sich dringend mehr Engagement vom Landkreis und fordert wiederholt vom Landkreis, eine Potenzialanalyse zur Nutzung der Windkraft in Auftrag zu geben.

 

Die bedrängende Wirkung ist ab dem 2,5fachen der Anlagenhöhe nicht mehr gegeben. Große Abstände zu Wohnsiedlungen haben oft zur Folge, dass geeignete Vorranggebiete kaum noch darzustellen sind; der Windenergie demnach kein substanzieller Raum geschaffen werden kann. 

 

Hinzu kommt, dass die Windparks im entfernt gelegenem Außenbereich schnell zu Konflikten mit dem Artenschutz geraten. Denn hier sind Rotmilane, Fledermäuse und andere sensible Tierarten eher als in der Nähe von Wohnsiedlungen anzutreffen. Schmidt-Eriksen betonte, dass der Winderlass in Verbindung mit dem ebenfalls brandhneuen Leitfaden für Artenschutz betrachtet werden muss.

 

Problematisch erweist sich für viele der „Eingriff in das Landschaftsbild“. Hier sind besonders die Interessen des Natur- und Denkmalschutz betroffen. Dass ein Ersatzgeld vom Landkreis erhoben wird, war vielen Teilnehmern nicht bekannt. Erfahrungswerte wurden für zwei knapp 150m-Anlagen im Raum Rinteln mit rund 130.000 Euro beziffert. Zur Mittelverwendung wurde ausgeführt, dass diese Gelder dem Naturschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel vor Ort, also bei den Bewohnern nahe der Windparks einzusetzen, erweist sich als schwierig, weil es aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde meist an Flächen für die angesprochenen Kompensationsmaßnahmen fehlt.

Würden die Betroffenen früher einbezogen, könnten sie konstruktiv an Konzepten mitwirken. Dies würde auch die Akzeptanz von Windparks steigern.

 

Mit der heutigen Rechtslage ist Schmidt-Eriksen unzufrieden, denn gegenwärtig gilt die Investitionshöhe zur Erhebung des Ersatzgeldes als Bemessungsgrundlage. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Warum sollten die Planer von Billiganlagen weniger Ersatzgeld zahlen als Betreiber deutscher Markenhersteller? Problematisch ist auch, dass die Investitionshöhe bei Beginn des Genehmigungsverfahrens nicht feststeht. An einer Lösung wird derzeit intensiv gearbeitet. 

Fotoserien

Windenergieerlass Niedersachsen 2016 (MI, 25. Mai 2016)

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Mi, 25. Mai 2016

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