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National

Die Energiewende besteht aus drei wesentlichen Bausteinen:

  1. Vollständiger Ausstieg aus der Atomstromerzeugung durch Stilllegung aller Atomkraftwerke bis Ende 2022

  2. Reduktion der Treibhausgasemissionen um 80-95% bis 2050 durch Umbau der Energieversorgung auf weitgehende  Versorgung durch erneuerbare Energien und eine deutlich

      verbesserte Energieeffizienz

  3. (Re-)Demokratisierung der Energieversorgung durch Stärkung der kommu­nalen/­regionalen Ebene (z. B. Stadtwerke) und Bürgerenergiegesellschaften sowie Ausbau der lokalen

      und regionalen Wertschöpfung

 

Die Energiewende bedeutet einen epochalen Umbruch von der menschheits­geschicht­lich kurzen Periode der Nutzung extraktiver, vor allem fossiler Energiequellen, die die industrielle

Revolution seit Mitte des 18. Jahrhunderts ermöglicht hatten, in ein 2. Solar­zeitalter, das sich wieder im wesentlichen auf die von die Sonne gelieferten Energie­ströme stützt.

 

Die Energiewende in Deutschland beruht auf Beschlüssen der Bundesregierung und des Bundestages aus den Jahren 2010 und 2011. Sie ist jedoch kein isolierter deutscher Sonderweg und sie hat eine Vorgeschichte, die vor allem in der 1970er Jahren beginnt.

 

 

Zu 1. Atomausstieg: Zur offiziellen Politik der Bundesregierung wurde der Ausstieg aus der Atom­energie erstmals 2002 unter der rot-grünen Bundesregierung durch den mit den Energie­versorgungs­unternehmen (EVU) ausgehandelten sog. „Atomkonsens“, der eine Befristung der Laufzeit der vorhandenen Atomkraftwerke (AKW)  bis maximal 2020 vorsah. Durch gezielte Lobby­arbeit gelang den AKW-Betreibern 2010 eine deutliche Laufzeitverlängerung der AKW um bis zu 14 Jahre („Ausstieg aus dem Aus­stieg“). Unter dem Eindruck des katastrophalen AKW-Unfalls in Fukushima am 11.März 2011 revidierte die damalige große Koalition unter Führung Merkels, diese Entscheidung wieder („Ausstieg aus dem Ausstieg aus dem Ausstieg“). Acht AKW wurden noch in 2011 stillgelegt, für die übrigen 9 AKW wurde ein Zeitplan für die Abschaltung bis spätestens Ende 2022 festgelegt.

 

Mit diesem Ausstiegsbeschluss ist ein gesellschaftlicher Großkonflikt, der seit den 1970er Jahren hunderttausende Menschen mobilisiert hatte, zu einer weitgehenden Befriedung gelangt. Gestritten wird aktuell (Stand September 2022) jedoch um eine Verlängerung der Laufzeiten der restlichen drei noch im Betrieb befindlichen AKW im Zuge der Energiekrise. Auch um die von den Zwischenlagern ausgehenden Risiken und um den Standort von Endlagern gibt es bisher keinen Konsens. Mit dem Atommüll dieser etwa 50jährigen „Episode“ der atomaren Stromerzeugung werden wir uns noch auf unabsehbare Zeit auseinandersetzen müssen!

 

Atomkraft Nein danke

 

 

Zu 2: Die aktuelle Politik zum Umbau des Energiesystems zur Nachhaltigkeit beruht auf dem im Sept. 2010  beschlossenem „Energiekonzept  für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“. Mit dem Ergebnispapier "Strom 2030" aus dem Jahr 2017 hat das BMWi den Blick nach vorne gerichtet und eine Diskussion geführt, welche energiepolitischen Aufgaben anstehen, um langfristig die Klimaziele zu erreichen und eine sichere und kostengünstige Stromversorgung zu gewährleisten. (BMWK - "Strom-2030", Aufgaben für die kommenden Jahre" - Ergebnispapier).

Aus den Einzelzielen ist ersichtlich, dass die Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80-95% bis 2050 etwa zur einen Hälfte durch Effizienz­­­steigerungen (-50% Primärenergieverbrauch) und zur anderen Hälfte durch Einsatz erneuerbarer Energien (mindestens 60% Anteil erneuerbarer Energien am verbleibenden Bruttoendenergieverbrauch) erreicht werden soll. Zur Erreichung der Ziele müsste Effizienzsteigerungen sogar zu zweit Dritteln zur Zielerreichung beitragen. Im Gebäudebereich ist der notwendige Beitrag der Effizienzverbesserung besonders hoch (39% bis 2020 und 80% bis 2050).

Dabei ist die technische Machbarkeit und die prinzipielle Wirtschaftlichkeit des Umstiegs auf erneuerbare  Energiequellen durch eine Vielzahl von Studien und Szenarien belegt.

 

Seit Mitte September 2022 liegt der Entwurf für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) vor, mit dem Ziel die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen und die Transportkapazitäten im Stromnetz zu steigern, um zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Winter 2022/2023 und im Winter 2023/2024 beizutragen. Ferner wird die Einspeisung von verflüssigtem Gas im Winter 2022/2023 weiter abgesichert. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/09/20220914-habeck-weitere-starkung-der-vorsorge.html

 

 

Zu 3. (Re-) Demokratisierung und lokale Wertschöpfung: Die Potenziale der Energiewende müssen überwiegend dezentral erschlossen werden, die Effizienz­potenziale z. B. in den Gebäuden und Betrieben und die erneuer­baren Energien in der Fläche. Energiekonsumenten wandeln sich damit zu sog. „Pro­sumenten“, die ihren Energiebedarf (teilweise) selbst produzieren, Überschüsse ggf. dezentral speichern oder in Netze einspeisen, aber zeitweise ihren Bedarf auch wieder aus Netzen decken. Dadurch gewinnt generell die Aktivierung der Bürger/-innen eine große Bedeutung. Dies kann nur auf lokaler und regionaler Ebene organisiert werden. Dadurch werden die lokale/regionale Ebene und damit auch die Rolle der Stadtwerke im Rahmen der Energiewende generell gestärkt. Zugleich wachsen damit die Möglichkeiten für Bürgergesellschaften sowie für Kooperationsprojekte zwischen Bürgern, Stadtwerke und Kommunen.

Regional /Kommunal =>>  

 

Zur (Vor-)Geschichte der Energiewende:

Die Debatte um eine nachhaltigere Energie­versorgung begann bereits in den 1970er Jahren, ausgelöst durch die erste Ölpreiskrise 1973. Nicht nur in Deutschland, sondern vor allem in den USA und in den skandina­vischen Ländern, wurden damals schon praktische Alternativen z. B. durch Solar­architektur und aktive Nutzung von Solar- und Windenergie zur Strom- und Wärme­versorgung entwickelt.

 

 

"Es ist jetzt die Zeit die Zukunft durch die Augen unserer Kinder zu sehen." (Elke von Linde)

 

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