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SuedLink

19.05.2015 Tennet Broschüre SuedLink Allgemein verständliche Zusammenfassung des Antrags nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

 

12.05.2015: Stromtrasse der Zukunft (Sonnenseite)

 

Im Anhang 9, NETZENTWICKLUNGSPLAN STROM 2012 (NEP 2012) wird unter 9.1.2 Ergebnismaßnahmen (S. 290) der geplante SuedLink Korridor begründet:

 

“Aufgrund des absehbaren massiven Zubau an regenerativen Erzeugungseinheiten in Schleswig-Holstein und an Offshore-Windleistung in der Nordsee ergibt sich eine zusätzliche Überschussleistung aus der Region in der Größenordnung von 4 bis 12 GW. Zusätzlich soll die Austauschkapazität mit Norwegen, Dänemark und Schweden auf bis zu 4,5 GW gesteigert werden. Mit dem HGÜ-Korridor von Schleswig-Holstein und dem nördlichen Niedersachsen nach Baden-Württemberg und Bayern wird die Kapazität des Übertragungsnetzes in den betreffenden Regionen wesentlich erhöht und die Energie großräumig und verlustarm nach Süden transportiert.“

 

Der NEP wird jährlich gemäß EnWG gemeinsam von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern erstellt und der Bundesnetzagentur (BNetzA) als zuständiger Regulierungsbehörde vorgelegt. SuedLink soll das „Ungleichgewicht: Im Norden wird viel mehr Energie erzeugt als verbraucht“, wie es der Betreiber Tennet http://suedlink.tennet.eu/suedlink.html beschreibt beseitigen und SuedLink als „Hauptschlagader der Energiewende“ bezeichnet.

 

Die HGÜ-Technik SuedLink sieht keine Einspeise- oder Ausleitungsmöglichkeiten auf der gesamten ca. 800 km langen Strecke vor, sie ist ausschließlich eine Kabelverbindung zwischen Wilster bzw. Brunsbüttel Schleswig-Holstein, SH und Bayern/Baden-Württemberg. Einspeisungen aus Niedersachsen sind in nur an den beiden Konverterstationen in SH gegeben.

 

Für den notwendigen der Energiewende in Niedersachsen angepassten Netzausbau Niedersachsen erscheint Suedlink deswegen wie ein Fremdkörper. Nach Einreichen der Antragsunterlagen durch TenneT am 12.12.2014 für eine 4 GW Freileitung liegt nunmehr der weitere Verfahrensablauf und Handlungsoptionen für Kommunen und Kreise bei der BNetzA, die in relativ kurzer Frist („2 Monate“) die „Festlegung des Untersuchungsrahmens“ vornimmt. Wichtig ist hierbei, welche Trassenalternativen aufgenommen werden und ob der Untersuchungsrahmen die gesamten 12 GW einschließt („drei Mastenreihen“).

 

Die Antrag Trassen TenneT favorisiert die Trassen Mitte bzw. Mitte/West und konkretisiert ihn nach einer „Dialogphase“ in 2014 mit Kommunen und Betroffenen entlang dieser Trassen, woraus ein Trassenbündel entwickelt wurde, welches nunmehr auch Trassen im Bereich Schaumburg aufzeigt. Eine Dialogveranstaltung im Bereich der Schaumburger Trassen hat nicht stattgefunden, sie soll nunmehr - nach Einreichen der Antragsunterlagen bei der BNetzA am 12.12.2014 - am 13.01.2015 durchgeführt werden.

 

BEnW hat eine eigene Position zum SuedLink-Vorhaben in seiner Arbeitskreissitzung am 10.12.2014 entwickelt und beschlossen: Eckpunkte Resolution BEnW und Präsentation zu SuedLink. in dieser Veranstaltung ist auch der Vorschlag einer vollständigen Verkabelung SuedLink („Verbindung Seekabel NordLink mit Landkabel SuedLink“ - siehe Untermenü:  Technikdokumente) andiskutiert worden. Diese Alternative wird mittlerweile auch im politischen Raum einbezogen (siehe Untermenü: Politischer Raum).

 

(letzte Aktualisierung 26.01.2015)

 

 

"Lernen ist wie rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück." (Lao-Tse) 

 

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