EEG Erneuerbare Energien Gesetz
08.05.2015 Manfred Görg
Der Ausbau der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien wird durch das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Durch das EEG werden die Mehrkosten der kostendeckenden Vergütungen für die erneuerbare Stromerzeugung gegenüber dem Börsenstrompreis auf die Stromkunden umgelegt. Die stromintensiven Betriebe werden dabei weitgehend verschont. In den letzten zwei Jahren tobte eine heftige Diskussion über die Kostenbelastung der „normalen“ Stromkunden (vor allem Haushalte, kleines und mittleres Gewerbe), die zu der Novelle des EEG in 2014 geführt hat.
Eine gerade veröffentliche Studie zeigt nun auf, dass die Umlage bis 2023 nur noch geringfügig weiter steigen wird, hauptsächlich durch den Ausbau der vergleichsweise teuren Offshore-Windenergie. Danach wird die Umlage aller Voraussicht nach wieder sinken.
Quelle: Agora Energiewende-Studie „Die Entwicklung der EEG-Kosten bis 2015“, Juni 2015
Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen. (Sir Arthur Conan Doyle)